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Liegt da was in der Luft?

Immissionsprognose und Schornsteinhöhenberechnung aus einer Hand!

Luftschadstoffprognosen

Sie benötigen z.B. im Rahmen eines BImSchG-Genehmigungsverfahren einen Nachweis zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren durch luftverunreinigende Stoffen? Von uns erhalten Sie Immissionsprognose für:

  • Staub
  • Ammoniak
  • Bioaerosole
  • Staubinhaltsstoffe (Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber, Thallium)
  • Benzol
  • Stickoxide (NO2, NOx) und
  • Schwefeldioxid.

Die Ausbreitungsrechnungen nehmen wir mit dem vom Umweltbundesamt bereitgestellten Modell AUSTAL2000 vor. Dabei wird den Anforderungen der TA Luft und der VDI-Richtlinie 3783 Blatt 13 Rechnung getragen.

Geruchsprognosen

Gerüche können als Belästigung empfunden werden, wenn sie als Gestank wahrgenommen werden. In Genehmigungsverfahren aber auch in der Bauleitplanung wird deshalb immer häufiger auf Geruchsimmissionsprognosen als detaillierte Beurteilungsgrundlage zurückgegriffen. Die Wahrnehmung und Belästigungswirkung von Gerüchen ist sehr subjektiv. Um eine einheitliche Bewertung von Geruchsimmissionen zu gewährleisten, wird in Sachsen und vielen anderen Bundesländern eine länderspezifische Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) angewandt.

Wir führen für Sie Geruchsimmissionsprognosen mit Hilfe von Ausbreitungsrechnungen gemäß VDI-Richtlinie 3783 Blatt 13 durch. Die ermittelten Geruchsbelastungen bewerten wir auf Grundlage der GIRL. In folgenden Bereichen können wir auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen:

  • Landwirtschaft (Tierhaltungsanlagen für Rinder, Schweine und/oder Geflügel, Biogasanlagen)
  • Abfallwirtschaft (Kompostierungsanlagen, Kläranlagen)
  • Lebens- und Genussmittel (Fleisch- und Wurstverarbeitung, Räuchereien, Röstereien)
  • Gewerbe und Industrie (Lackierereien, Gießereien).
Schornsteinhöhenberechnung

Gemäß TA Luft sind Abgase Schornsteinhöhe.jpgso abzuleiten, dass ein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung ermöglicht wird. Werden die Abgase über einen Schornstein geleitet muss dieser eine bestimmte Mindesthöhe erreichen.

Bei der Bestimmung der Kaminhöhe prüfen wir zunächst anhand der Einstufung der Anlage, welche Vorschriften und Berechnungsregeln für den betrachteten Fall gelten. Bei der Auslegung des Schornsteins berücksichtigen wir außerdem benachbarte gefasste Quellen, die Bebauungsverhältnisse im Nah- und Fernfeld und die Art der emittierten Luftschadstoffe.